Häufig gestellte Fragen.
Wann kommt meine Energierechnung?
Proenergy hat in der Regel 6 Monate - nach Abrechnungsstichtag - Zeit, Ihre Energierechnung zu erstellen. Natürlich bemühen wir uns trotzdem darum, dass Sie Ihre Energierechnung so schnell wie möglich erhalten.
Warum wurden meine Abschläge erhöht obwohl ich eine Gutschrift in der Energierechnung habe?
Ihr neuer Abschlag wurde automatisch von unserem Abrechnungssystem berechnet. Das System errechnet ihre voraussichtlichen Energiekosten für das nächste Abrechnungsjahr. Aufgrund der ungewissen Lage auf dem Energiemarkt können wir jedoch nicht hundertprozentig davon ausgehen, dass die Energiepreise auch weiterhin sinken werden. Um Sie daher vor hohen Nachzahlungen im nächsten Jahr zu bewahren, beziehen wir 5 % für eventuelle Preissteigerungen in die Abschlagsberechnung mit ein.
Wieso ist der Arbeitspreis gestiegen? In meinem Vertrag wurde doch ein fixer Arbeitspreis vereinbart!
In Ihrem Vertrag wurde ein Arbeitspreis vereinbart, welcher allerdings an den jeweiligen Energiepreisen gleitet. Unsere Energiepreise ändern sich parallel zu den Preisen des Vorversorgers. Wenn unser Vorversorger die Preise reduziert, bzw. erhöht, reduziert bzw. erhöht sich somit auch ihr Arbeitspreis.
Was ist eine Preisgleitung?
Der Basis-Wärmepreis ist in Ihrem Vertrag fest vereinbart und nicht veränderbar. Bei einer Vertragslaufzeit von 15 Jahren ändern sich jedoch laufend die Preise. Aus diesem Grund enthält Ihr Wärmelieferungsvertrag eine Preisgleitung, bzw. Preisgleitklausel. Diese regelt zu welchen Anteilen sich unsere Wärmepreise ändern.
Ich habe eine Ölanlage, wieso rechnen Sie kWh bzw. MWh statt Liter ab?
Proenergy rechnet den Verbrauch ab, der auf Ihrem Wärmemengenzähler steht. Der Verbrauch wird hier in kWh, bzw. MWh angezeigt und auch abgerechnet.
Ich benötige eine Zwischenabrechnung? Was muss ich tun?
Hier bitten wir Sie, dass Sie uns Ihr Anliegen schriftlich zukommen lassen und uns das genaue Enddatum für die Zwischenabrechnung mitteilen.
Für die Erstellung der Zwischenabrechnung fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € zzgl. MwSt. an.
Wo kann ich Störungen an der Heizungsanlage melden?
Sollte an unserer Heizungsanlage eine Störung auftreten, können Sie diese unter der Rufnummer 0 18 04 / 32 32 32 (24 Ct. / Anruf) melden. Unsere Techniker sind rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr für Sie da.
Wird der Strom für die Heizung von PE bezahlt?
Nein. Laut unseren Allgemeinen Versorgungsbedingungen trägt der Kunde die Kosten für Wasser, Abwasser und für den Betriebsstrom der Wärmeerzeugungsanlage selbst.
Ich habe mein Haus verkauft. Was muss ich tun?
Schicken Sie uns einfach ein Schreiben zu wann und an wen Sie Ihr Haus verkauft haben. Zudem benötigen wir noch eine Kopie des notariellen Kaufvertrages (1. und letzte Seite). Wenn die Wärmerechnungen erstellt werden, erhalten Sie Ihre Rechnung bis zum Datum des wirtschaftlichen Überganges.
Liest Proenergy auch bei meinen Mietern die Heizkostenverteiler in den Wohnungen ab?
Nein. Proenergy ist für die Wärmeerzeugungsanlage zuständig die Ihr Gebäude mit Wärme versorgt. Wir lesen in der Regel nur den Wärmemengenzähler ab, der im Heizraum vorhanden ist. Der Verbrauch, der auf dem Wärmemengenzähler abgelesen wird, wird Ihnen in der jährlichen Wärmerechnung für das jeweilige Objekt in Rechnung gestellt.
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